Brandschutz
Brandwache bei Schweiß- und Trennschleifarbeiten
Kurz beantwortet
Bei feuergefährlichen Arbeiten wie Schweißen, Schneiden oder Trennschleifen überwacht ein Brandposten die Arbeitsstelle während der Arbeiten. Nach Ende der Arbeiten hält eine Brandwache die Stelle noch einen angemessenen Zeitraum unter Kontrolle (DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.26). Für Standardfälle auf der Baustelle reicht in der Regel ein Brandschutzhelfer nach DGUV Information 205-023. Bei komplexen Großbaustellen oder dem Ausfall einer Brandmeldeanlage in Sonderbauten wird ein Brandschutzbeauftragter nach DGUV Information 205-003 eingesetzt.
Das Wichtigste
- Während der Arbeiten: Brandposten mit geeigneten Löschmitteln.
- Nach den Arbeiten: Brandwache für einen angemessenen Zeitraum.
- Brandschutzhelfer: mindestens 2 Unterrichtseinheiten Theorie und eine praktische Löschübung.
- Brandschutzbeauftragter: mindestens 64 Unterrichtseinheiten mit schriftlicher und mündlicher Prüfung.
Brandposten und Brandwache: der Unterschied
Bei feuergefährlichen Arbeiten unterscheidet die DGUV Regel 100-500 zwei Aufgaben:
| Merkmal | Brandposten | Brandwache |
|---|---|---|
| Wann | während der Arbeiten | nach Ende der Arbeiten |
| Aufgabe | Brandentstehung erkennen, sofort löschen | Arbeitsstelle und Umgebung kontrollieren |
| Ausrüstung | geeignete Feuerlöscheinrichtungen | geeignete Feuerlöscheinrichtungen |
| Dauer | so lange wie die Arbeiten | angemessener Zeitrahmen |
Auf der Baustelle übernimmt oft dieselbe Person beide Aufgaben: zuerst als Brandposten, danach als Brandwache.
Bei welchen Arbeiten wird eine Brandwache eingesetzt?
Typisch sind alle Arbeiten mit Flammen, Funken oder großer Hitze:
- Schweißen
- Brennschneiden
- Trennschleifen
- Löten
- Arbeiten mit offener Flamme, etwa beim Abdichten
Besonders kritisch sind Arbeitsstellen in der Nähe von Dämmstoffen, Holz, Folien, Verpackungsmaterial oder in Räumen, die an andere Räume angrenzen.
Brandschutzhelfer oder Brandschutzbeauftragter?
| Merkmal | Brandschutzhelfer | Brandschutzbeauftragter |
|---|---|---|
| Grundlage | DGUV Information 205-023 | DGUV Information 205-003 |
| Ausbildung | mindestens 2 Unterrichtseinheiten Theorie und eine praktische Löschübung | mindestens 64 Unterrichtseinheiten mit schriftlicher und mündlicher Prüfung |
| Typischer Einsatz | Standard-Brandwache bei Schweißen oder Trennschleifen im normalen Betrieb | komplexe Großbaustellen, Ausfall von Brandmeldeanlagen in Sonderbauten, Veranstaltungen mit hohem Gefährdungspotenzial |
Baustellenbewachung München stellt beide Qualifikationen.
So planen Sie die Brandwache
- Arbeiten benennen: Schweißen, Trennschleifen, Löten oder Brennschneiden
- Ort und Umgebung beschreiben: brennbare Stoffe, angrenzende Räume, Zugänge
- Termin und Dauer der Arbeiten angeben
- Dauer der Kontrolle nach den Arbeiten festlegen
- Klären, ob eine Brandmeldeanlage abgeschaltet oder ausgefallen ist
- Ansprechpartner vor Ort und Alarmierungsweg festlegen
Was kostet eine Brandwache?
Die Brandwache wird nach Einsatzstunden abgerechnet, ab 29 € pro Stunde. Eingerechnet werden die Dauer der Arbeiten und die Kontrolle danach. Beispiel: 4 Stunden Schweißen und 2 Stunden Kontrolle ergeben 6 Stunden und damit ab 174 €. Mehr Beispiele stehen im Ratgeber Was kostet Baustellenbewachung?
Häufige Fragen
Wie lange muss die Brandwache nach dem Schweißen bleiben?
Die DGUV Regel 100-500 nennt keinen festen Wert, sondern einen angemessenen Zeitrahmen nach Ende der Arbeiten. Die konkrete Dauer legt Ihr Betrieb für die jeweilige Arbeitsstelle fest.
Reicht ein Brandschutzhelfer für die Brandwache?
Für Standard-Brandwachen bei feuergefährlichen Arbeiten im normalen Betrieb reicht in der Regel ein Brandschutzhelfer nach DGUV Information 205-023.
Wann brauche ich einen Brandschutzbeauftragten?
Bei komplexen Großbaustellen, beim Ausfall von Brandmeldeanlagen in Sonderbauten und bei Veranstaltungen mit hohem Gefährdungspotenzial.
Was kostet eine Brandwache?
Abgerechnet werden Einsatzstunden, ab 29 € pro Stunde. Eingerechnet wird auch die Zeit nach den Arbeiten.
Quellen
- DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.26 „Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren“, Anhang 1
- DGUV Information 205-023 „Brandschutzhelfer“
- DGUV Information 205-003 „Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten“
Stand der Quellen: 28. Oktober 2026. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.